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Gewährleistung

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und garantieren Ihnen eine sichere Wahl.

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit der Abnahme.

Für gelieferte Fenster und Türen beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre – gleichgültig, ob Sie als Privatperson oder als gewerblich tätiger Kunde bestellt haben.

Voraussetzung für Gewährleistung ist eine ordnungsgemäße Wartung und Pflege, sowie die bestimmungsgemäße Montage und Verwendung der Ware.
Damit Sie als Kunde bzw. Auftraggeber Ihre Gewährleistungsansprüche beibehalten, sollen Sie die Verpflichtung für die notwendige Instandhaltung, Werterhaltungsmaßnahmen und Inspektion tragen, es sei denn vertraglich etwas anderes vereinbart ist.

Beim Erhalten Ihrer bestellten Ware überprüfen Sie bitte sofort die Verpackung und die Ware auf evtl. Transportschäden! Lassen Sie ggfs. beim Zustellunternehmen reklamieren und die Beschädigung schriftlich bestätigen. Im Gegenfall bestehen keine Ansprüche auf kostenlose Ersatzlieferung.

Im Übrigen gelten unsere AGB.